1. Wir klären das Vorliegen des Zahlungsverzuges
Wir klären zunächst gemeinsam
- das Bestehen und die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung sowie
- das Vorliegen der Voraussetzungen des Zahlungsverzuges.
Liegen diese Voraussetzungen vor, hat Ihr Schuldner unter Verzugsgesichtspunkten bereits die Kosten unserer Beauftragung zu erstatten.
Liegt noch kein Zahlungsverzug vor, sodass Ihr Schuldner die Kosten für unsere Beauftragung noch nicht zu tragen hat, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Wir setzen Ihren Schuldner wirksam für Sie in Verzug. Die Kosten dafür orientieren sich stets an unserem Arbeitsaufwand (i.d.R. gering) und an der Höhe Ihrer Forderung – angemessen und verhältnismäßig!
- Sie erhalten von uns alle notwendigen Informationen, um Ihren Schuldner selbst WIRKSAM und BEWEISSICHER in Verzug zu setzen. Die Kosten für diese „Erstberatung“ orientieren sich stets an der Höhe Ihrer Forderung und an dem Aufwand der Informationserteilung (i.d.R. gering) – angemessen und verhältnismäßig!