Erstberatung
Individuelle Festlegung der Erstberatungsgebühr vor Beginn der Beratung (Maßstab: Voraussichtlicher Beratungsumfang und Beratungsgegenstand)
  • Angemessenes und faires Verhältnis zwischen Beratungsleistung und Kosten
  • Volle Anrechnung der Erstberatungsgebühr netto auf spätere Gebühren (bspw. bei einer späteren außergerichtlichen Vertretung in derselben Angelegenheit)
Abrechnung auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung eines einzelfallbezogenen Stundenhonorars
  • Bei nicht abschätzbarem bzw. ungewissem Bearbeitungsumfang und/oder erhöhter Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
  • Minutengenaue Abrechnung nach Zeitaufwand

Rechtsschutzversicherung

Gerne klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles und stellen als kostenlose Serviceleistung eine Kostendeckungsanfrage.

Wird über die erstmalige Kostendeckungsanfrage hinaus weitere Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erforderlich, weisen wir Sie auf diesen Umstand hin und teilen Ihnen im Vorfeld mit, welche Kosten für Sie bei einer weiteren Vertretung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung entstehen. Denn die auf Erteilung einer Kostendeckungszusage gerichtete Vertretung gegenüber der Rechtsschutzversicherung stellt eine selbstständige und grundsätzlich gebührenpflichtige rechtsanwaltliche Tätigkeit dar.

„Sie haben Zweifel, ob Sie sich eine anwaltliche Beratung oder Vertretung finanziell leisten können? Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir klären Sie gerne in einem persönlichen und kostenlosen Gespräch über mögliche Kosten, Kostenrisiken und Finanzierungsmöglichkeiten auf!“