Rechtsschutzversicherung
Gerne klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles und stellen als kostenlose Serviceleistung eine Kostendeckungsanfrage.
Wird über die erstmalige Kostendeckungsanfrage hinaus weitere Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erforderlich, weisen wir Sie auf diesen Umstand hin und teilen Ihnen im Vorfeld mit, welche Kosten für Sie bei einer weiteren Vertretung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung entstehen. Denn die auf Erteilung einer Kostendeckungszusage gerichtete Vertretung gegenüber der Rechtsschutzversicherung stellt eine selbstständige und grundsätzlich gebührenpflichtige rechtsanwaltliche Tätigkeit dar.