Wir stehen Ihnen gerne bereits ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens (Strafanzeige, Strafantrag) mit höchstem Einsatz und dem notwendigen Feingefühl zur Seite und klären für Sie sämtliche Möglichkeiten der Kostenübernahme ab (Rechtsschutzversicherung, Bestellung als Opferbeistand, Prozesskostenhilfe).
Wird gegen den Täter Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet, stehe ich Ihnen als Nebenklägervertreter engagiert und kämpferisch zur Verfügung und setze ggfs. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter direkt im Strafverfahren durch (sog. Adhäsionsverfahren).
Im Falle der Anwendbarkeit des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) setze ich auch solche Ansprüche für Sie durch (ins. Maßnahmen zu Schutze vor Gewalt und Nachstellungen).
Gerne besprechen wir gemeinsam auch mögliche Ansprüche auf Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Auch übernehme ich – sofern Sie es wünschen – die entsprechende Antragstellung für Sie!
Nehmen Sie als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger eines Opfers in jedem Falle nicht nur juristische Hilfe in Anspruch. Bitte denken Sie vor allem auch an die gesundheitlichen, insbesondere psychischen Folgen einer erlittenen Straftat und das diesbezügliche Behandlungserfordernis. Beachten Sie dazu als Hilfestellung auch folgende Opferhilfeangebote (insb. im Raum Fulda).