Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird?

Oder haben Sie zunächst vielleicht auch „nur“ einen Anhörungsbogen erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns am besten jetzt, denn….

  • … wir klären gemeinsam, wie Sie sich bereits im Anhörungsverfahren richtig verhalten sollten
  • … ab Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt die 2-wöchige Einspruchsfrist zu laufen (schnelles und fristgerechtes Handeln erforderlich!)
  • … ein großer Teil der erlassenen Bußgeldbescheide – insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – ist fehlerhaft, sodass eine Verteidigung oftmals – vollständig oder zumindest teilweise – Aussicht aus Erfolg hat
  • ich kläre für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) zunächst die Kosten für unsere Beauftragung trägt
  • … bei erfolgreicher Verteidigung trägt in der Regel die Staatskasse die Rechtsanwaltskosten
  • … bei Teil- oder sogar Nichterfolg der Verteidigung zahlen Sie – soweit Sie keine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung besitzen – lediglich eine vorher mit mir abgestimmte Pauschale im Rahmen des gesetzlichen Gebührenspielraums (RVG), die Ihre Kostentragungspflicht in Hinblick auf die entstandenen Gerichtskosten angemessen und ausreichend berücksichtigt

Sie profitieren von einer engagierten Beratung/Vertretung im Bußgeldverfahren!

Lassen Sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid überprüfen und kontaktieren Sie uns.