Kontaktieren Sie uns, denn …
- … insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als geschädigte Person gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung einen Anspruch auf Erstattung der vollen Rechtsanwaltskosten als ersatzfähige Schadensposition! Dies nicht erst, wenn es bei der Anspruchsdurchsetzung Probleme gibt, sondern bereits ab dem Zeitpunkt des Eintritts des schädigenden Ereignisses (Verkehrsunfall)!
Auch hat der Schädiger die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe (bei Sachschäden) zu erstatten, soweit ihn eine vollständige Haftung trifft. Gerne besprechen wir umgehend nach dem Unfall gemeinsam etwaige Haftungsrisiken und organisieren die Begutachtung des Unfallfahrzeuges durch einen geeigneten Kfz-Sachverständigen.
Ebenfalls übernehmen wir die Einholung einer Kostendeckungszusage bei Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ist die Haftungsfrage später geklärt und der Anspruchsgegner schadensersatzpflichtig, sind Ihnen bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten für Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt zu erstatten.
Die Nutzung moderner, effizienter und digitaler Kommunikationsschnittstellen sowie eine weitestgehend digitalisierte Kanzleistruktur ermöglicht eine zügige, datensichere und vor allem zeitsparende Kommunikation mit beteiligten Versicherungen (auch mit ihrer Rechtsschutzversicherung), Sachverständigen und sogar Autohäusern … und natürlich mit Ihnen!